Skandalöser Prozess gegen Mietaktivistin wird am 22. Mai um 08:30 Uhr fortgesetzt! Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung ab 07:45 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnberg

ASkandalöser Prozess gegen Mietaktivistin wird am 22. Mai um 08:30 Uhr fortgesetzt! Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung ab 07:45 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnbergm 02. Mai wurde eine Mietaktivistin vor Gericht gezerrt. Ihr wird vorgeworfen, bei der Demonstration am 14. Juli 2018 unter dem Motto „Auf die Straße gegen Sozialabbau und Mietenwahnsinn! Mieten runter – Einkommen rauf! Kapitalismus abschaffen!“ öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben. Konkret soll sie ein solidarisches Grußwort verlesen haben, das der Demonstration von AktivistInnen zugespielt wurde, die an jenem Tag unter dem Namen „Sektionbesteztwas“ mehrere Häuser in Nürnberg symbolisch besetzt hatten. Im Anschluss an das Verlesen soll sie selbst einen Aufruf zur Besetzung von Leerstand hinzugefügt haben – so die Anklage, die sich einzig und allein auf die Zeugenaussage eines Nürnberger Staatsschutzpolizisten beruft. Pikant, dass dieser einzige Zeuge auch noch der leitende Ermittler ist. Wenn es nach ihm geht, würde er wohl auch noch gleich den Richter spielen wollen.

Am Tag des Prozesses kamen rund 50 AktivistInnen vor dem Nürnberger Amtsgericht zusammen um ihre Solidarität mit der Angeklagten zu bekunden. Die Linke Liste Nürnberg, das Miethäusersyndikatsprojekt Krähengarten sowie das Sozialforum Fürth, die organisierte autonomie und die Rote Hilfe Nürnberg hielten Reden. Der Inhalt war klar: die noch junge Nürnberger MieterInnenbewegung soll mit Repression im Keim erstickt werden, Eigentum muss trotz massiver Wohnungsnot unantastbar und radikale Umverteilung unsagbar bleiben. Zudem erleben wir in Zeiten der reaktionären Offensive generell verstärkt Repression gegen AnmelderInnen und RednerInnen. Seien es Papierflieger am BAMF oder zu lange Transparente bei einer Seebrückendemo in Erlangen oder wie im jetzigen Fall dem Verlesen eines Grußwortes: der Verfolgungseifer gegen Menschen, die sich offen positionieren, scheint keine Grenzen zu kennen.

Der Verfolgungswahn der Polizei und der Belastungseifer von RichterInnen und Staatsanwaltschaft gehen Hand in Hand und so kommt es auch, dass im Falle der angeklagten Mietaktivistin ohne mit der Wimper zu zucken ein Strafbefehl von knapp 2000€ ausgestellt wurde. Sie legte jedoch vollumfänglich Einspruch ein und so kam es am 02. Mai zu besagtem Prozess.

Der Staatsschutzbeamte überraschte den gut gefüllten Saal allerdings nicht schlecht als er in seiner Aussage von seiner ursprünglichen Version abwich – auf der die Anklage ja ausschließlich beruhte. Nein, sie habe nur gelesen und keine eigenen Zufügungen gemacht. Auch mehrmaliges Nachfragen der ungläubig wirkenden Richterin konnte ihn nicht von seiner neuen Version abbringen. Auch warum er in seinen Akten einen anderen Zeugen nicht benannt hatte, erst ein halbes Jahr später das „Ermitteln“ anfing und warum er nicht einmal die Erklärung der „Sektionbesetztwas“ kan

 

nte, die jeder problemlos im Internet finden kann, auf all diese Fragen hatte er keine Antwort. Wie ein geschlagener Schuljunge saß der Eigentumsschützer da. Ansonsten unkontrolliert und unangreifbar scheint der Staatsschutz solche eine Situation kaum zu kennen.

Wer nun aber glaubt, das Gericht hätte sich für die Umstände entschuldigt und die Angeklagte frei gesprochen, irrt und scheint immer noch ein Fünkchen Glauben in den bürgerlichen Rechtsstaat zu haben. Die Richterin und die Staatsanwältin versuchten ihren Zeugen wieder einzufangen, indem sie darauf eingingen, dass die Angeklagte kämpferisch gelesen hätte. Dass es mit dieser Grundlage angesichts einer interessierten Öffentlichkeit recht dünn werden könnte, begriff jedoch auch die Richterin und erdreistete sich, der Mietaktivistin eine Einstellung wegen geringer Schuld anzubieten. Diese lehnte das lächerliche Angebot jedoch ab. Nun wurden zwei weitere Polizeizeugen aus dem Hut gezaubert, die nun genug Raum für Absprachen haben. Der Prozess wird am 22. Mai fortgeführt. In ihrer Pressemitteilung schrieb die Initiative Mietenwahnsinn stoppen, dass die Angeklagte ihnen gegenüber meinte, das Angebot zur Einstellung sei lediglich ein bequemer Versuch gewesen, um eine eindeutige Positionierung zur Redefreiheit herum zu kommen. Dies werde sie dem Gericht nicht zugestehen. Richtig so! Wenn ein kämpferisch oder nicht kämpferisch verlesenes Zitat schon strafbar wird, dann ist das ein weiterer Angriff auf basale Freiheitsrechte im Zuge der reaktionären Offensive. Wenn die bürgerliche Justiz ihr eigenes Rechtsgefüge auch nur noch halbwegs selbst ernst nehmen möchte, oder sich zumindest den Anschein geben will, muss die Angeklagte frei gesprochen werden. Andernfalls entblößt sie sich einmal mehr als Justi

 

z der Reichen und Mächtigen, die Eigentum um jeden Preis schützt – selbst vor gelesenen Worten. Wir lassen uns nicht einschüchtern, werden weiterhin laut über jede Form von Alternativen zur kapitalistisch produzierten Wohnungskrise sprechen, organisieren uns als MieterInnenbewegung und werden die Angeklagte auch weiterhin unterstützen!

Kommt alle zum Prozess am 22. Mai!

Kundgebung ab 07:45 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnberg.

 

 

 

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