Erste Jamnitzer Prozesse eingestellt!

Im Dezember stand eine Aktivistin wegen des Vorwurfs einer „grob ungehörigen Handlung“ und der Verweigerung der Personalien am Jamnitzer Platz vor Gericht. Neben der Aktivistin sahen sich 5 Menschen mit den gleichen Vorwürfen konfrontiert, die alle in separaten Gerichtsverfahren verhandelt werden sollten. Nach dem ersten Prozesstag gegen die Betroffene sollte das Verfahren an einem weiteren Termin fortgeführt werden (siehe Bericht). Die Vorwürfe waren anscheinend jedoch so nicht mehr zu halten und das Gericht stellte alle weiteren Verfahren gegen volle Kostenübernahme nacheinander ein. Dies zeigt einmal wieder, dass sich politische und offensive Prozessführung lohnt.

In dem Prozess konnten die Geschehnisse am Jamnitzer Platz im Sommer letzten Jahres (siehe hier, hier und hier) thematisiert und das Vorgehen der Polizei problematisiert werden. In der Folge konnte selbst das Gericht die Vorwürfe so nicht mehr halten und musste schließlich Einstellungen verschicken. Diese Vorgehensweise der Repressionsorgane erleben wir immer wieder. Erst eskaliert die Polizei, sieht sich in der Folge in der medialen Defensive und präsentiert dann Belagerungszustände und laufende Ermittlungen. In der Regel handelt sich um absurde Vorwürfe. Trotzdem folgen Gerichtsverfahren (siehe Papierflieger und Mietenwahnsinn). Aber in letzter Zeit werden die Vorwürfe so absurd, dass das Gericht sie teilweise nach den ersten Verhandlungen still und heimlich einstellen muss. Die Öffentlichkeit bekommt hiervon in der Regel nicht besonders viel mit. Mit einem Freispruch können wir in dieser Klassenjustiz nicht rechnen, der Verfolgungswahn, die Absprachen der Polizei und der Verurteilungswille des Staates sind zu hoch. Dies wurde auch in diesem Verfahren wieder deutlich; besonders war nur die Unverblümtheit mit der das die Polizeibeamten zugegeben haben.

Aber fangen wir von vorne an. Am 24. Juli letzten Jahres wollte die Polizei Menschen am Jamnitzer Platz in Nürnberg Gostenhof wegen des angeblichen Trinkens von Alkohol kontrollieren. Die Kontrolle lief jedoch nicht wie gewohnt ab. Die Menschen hinterfragten die Maßnahme und solidarische Menschen gesellten sich dazu. PlatznutzerInnen sympathisierten und verfolgten das Geschehen aufmerksam. Nach dem die Polizei letzten Endes alle Ausweise selbst vom Boden aufheben musste, zogen sie beleidigt ab und überlegten eifrig welche repressiven Maßnahmen sie jetzt einleiten könnten. Da ihnen selbst aber erst mal nichts einfiel, wurde sich anderweitig erkundigt ob man nicht doch was machen könnte. Ein Anruf beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg später wurden die ersten Vorladungen angefertigt und die „Verweigerung der Personalien“ sowie die „grob ungehörige Handlung“ als Vorwürfe verschickt.

Im Prozess selbst gab einer der beiden Polizeizeugen zu, sich noch morgens gemeinsam mit seinem Kollegen auf den Prozess vorbereitet zu haben, indem sie den Tathergang sowie den Gesetzestext und die Tatbestandsmerkmale, die für eine Verurteilung gegeben sein müssen, besprochen haben. Sein Kollege wollte davon nichts wissen, er habe nur über die gemeinsame Anfahrt gesprochen. Der Vertreter des Ordnungsamtes, der wohl gerne Staatsanwalt geworden wäre, brachte selbst den Vorwurf der Personalienverweigerung ein und wollte auch dann nicht davon ab rücken, als nicht einmal mehr die Polizisten und die Richterin den Tatbestand als erfüllt ansahen.

Diesen kleinen Ausschnitt aus der Realität deutscher Gerichtssäle wollen wir für diesmal abschließen und wünschen allen von Repression betroffenen weiterhin gutes Durchhalten. Getroffen hat es einen aber gemeint sind wir alle!

Wir sehen uns auf den Plätzen, der Straße und im Widerstand.

Falls ihr selbst betroffen von Polizeischikanen oder sonstiger Repression seid, meldet euch bei der Anlaufstelle der Roten Hilfe jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat ab 19:00 Uhr in der Schwarzen Katze, Untere Seitenstraße 1, 90429 Nürnberg.

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